Ende des Privacy Shields: Was tun?
Deutsche Unternehmen sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-US Privacy Shield („Schrems II“) und nach Bewertung der Microsoft Onlinedienste durch die Datenschutzkonferenz verunsichert. Im Juli 2020 hat der EuGH entschieden, dass der Privacy Shield nicht mehr als Transfermechanismus genutzt werden kann, um personenbezogene Daten rechtskonform in die USA zu übermitteln, da kein angemessenes Datenschutzniveau wie im Rahmen der DSGVO gewährleistet wird. Was können Unternehmen in dieser aktuellen Situation tun?